Blitz | Achtundzwanzigster Blitz | 389
(374-391)

Die Angelegenheiten solcher Staaten, die zwar voneinander entfernt sind, berühren einander. Sie kommen sich einander näher in allen Häusern des Landes und haben Kontakte mit einem jeden ihrer Bürger. Ihre privaten Angelegenheiten können auch, dort wo es Kontaktpunkte gibt, in ihrem privaten Lebensbereich beobachtet werden. Jedoch nicht jede private Angelegenheit kann von der allgemeinen Situation abgeleitet werden. Wenn jedoch solche privaten Angelegenheiten diskutiert werden, werden sie so behandelt, als ob sie von der allgemeinen Situation abgeleitet worden seien, denn sie stimmen unmittelbar mit den allgemein gültigen Gesetzen überein und werden auch in der entsprechenden Weise besprochen, wie sie in diesem ganz allgemeinen Lebensbereich verhandelt werden.

So hat denn das Land der Himmel, wie in diesen beiden Beispielen, und obwohl es in Anbetracht seines Zentrums und seiner Hauptstadt ganz außerordentlich weit entfernt ist, immaterielle Telefone, die bis in die Herzen der Menschen in den Ländern der Erde hinabreichen. Doch sie reicht nicht nur bis hinab in die Körperwelt (einzelner Menschen), sondern, da sie auch die Welt der Geister und die Welt der Engel umgreift, umfasst sie auch in gewisser Weise die ganze von uns bezeugte Welt. Ebenso dehnt sich die Einflusssphäre des Paradieses, das auch zu der bleibenden Welt gehört und ein beständiges Haus ist, trotz seiner weiten Entfernung von uns unendlich weit aus und erstreckt sich hinter diesem Schleier der bezeugten Welt in leuchtender Weise nach allen Seiten. Ebenso regiert durch die Weisheit und Macht des Allweisen Künstlers in Seiner Majestät jedes Sinneszentrum im Kopf des Menschen, wie verschieden sie auch alle voneinander sind, den ganzen Körper und verfügt über ihn. In gleicher Weise umfasst auch das Universum als der kosmische Mensch, wie konzentrische Kreise einer im anderen, Tausende von Welten. Die Umstände und Ereignisse, die in ihnen ablaufen, bilden das Objekt unserer Aufmerksamkeit, was ihren allgemeinen (Rang), ihre individuelle wie ihre besondere Bedeutung oder ihr ungeheures Ausmaß betrifft, das heißt, die kleinen (Angelegenheiten) werden im begrenzten Rahmen und an nahegelegenen Orten bearbeitet, während die gewaltig großen, umfassenden (Angelegenheiten) in großen, allgemeinen und umfassenden Gremien (maqam) erledigt werden.

Manchmal jedoch beschäftigt ein kleines, ganz persönliches Ereignis die große weite Welt. An welchem Ende der Welt man auch immer (den himmlischen Ratsversammlungen) lauschen mag, man wird von ihm hören.

kein Ton