Obwohl diese Abhandlung als zweite und dritte Problemstellung in der fünfzehnten Anmerkung aufgeführt worden war, erscheint sie nun auf Grund ihrer Bedeutsamkeit als »Vierundzwanzigster Blitz«.
»Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen. Oh Prophet, sage zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich mit ihrem Überwurf verhüllen sollen .« (Sure 33, 59)
In dieser Ayah wird die Verhüllung befohlen. Die heutige Zivilisation setzt sich in ihrer Unmoral über diese Bestimmung des Qur’an hinweg. Sie sieht die Verhüllung der Frauen als nicht natürlich an, sondern bezeichnet sie als eine Gefangenschaft. *
Antwort: Es gibt sehr viele Weisheiten, die darauf hinweisen, dass diese Bestimmung des Weisen Qur’an genau dem Wesen der Frau entspricht und dessen Gegenteil unnatürlich ist. Wir wollen hier nur vier von diesen vielen Weisheiten erklären.