Wort | Fünfundzwanzigstes Wort | 560
(549-720)

hin. Das heißt: »Ich gebe euch den Unterhalt. Ihr habt kein Recht, meine Diener zu Dank zu verpflichten, wenn ihr ihnen von meinem Eigentum gebt.«

Vierte Bedingung: Man soll demjenigen etwas geben, der es für seinen Lebensunterhalt benötigt, weil Sadaqa jemandem zu geben, der es für seine Vergnügungen verschwendet, nicht gültig ist. Auf diese Bedingung weist die Aussage

»Sie spenden, d.h. geben etwas zum Lebensunterhalt.«

hin.

Fünfte Bedingung: Man soll sie im Namen Allahs geben. Das drückt das Wort

»was Wir ihnen beschert haben«

aus. Das heißt: »Das Gut ist Mein und in Meinem Namen müsst ihr es geben!« Neben diesen Bedingungen bestehen Erweiterungen. Das heißt: Wie Sadaqa vom Besitztum (gegeben werden) kann, so kann es auch von dem Wissen, von Worten, von Handlungen, von guten Ratschlägen gegeben werden. Auf diese verschiedenen Möglichkeiten wird mit dem verallgemeinernden Wort

»dem, was«

in dem Ausdruck

»von dem, was...«

hingewiesen. Außerdem wird in diesem Satz noch besonders darauf hingewiesen, weil er absolut gemeint ist und sich auf ein Ganzes bezieht. So wird die Abhandlung über »Sadaqa« in diesem kurzen Satz dem Verstand zusammen mit den fünf Bedingungen in weitem Rahmen dargeboten und ist aus der Wortwahl zu erahnen. So ergeben sich denn aus der Wortwahl sehr viele Zusammenhänge ihrer Bedeutung.

Für einen weiteren Bereich (an Deutungsmöglichkeiten) stehen auch einzelne Wörter genauso miteinander in Resonanz. Außerdem kann ein Wort, wie zum Beispiel:

kein Ton