Brief | Siebenter Brief | 36
(34-37)
»Wir haben sie dir ehelich angetraut.« (Sure 33, 37)

was heißt, dass diese Eheschließung auf Grund eines himmlischen Vertrages eine außergewöhnliche, außerhalb jeder Tradition stehende, bis dahin noch nie gesehene Handlung war und nur kraft göttlicher Vorhersehung zu Stande kam. Der Ehrenwerte Gesandte, mit dem Friede und Segen sei, folgte nur diesem Urteilsspruch göttlicher Vorhersehung. Er war genötigt, sich ihm zu unterwerfen. Es entsprach nicht dem Verlangen seiner Seele (nefs). Was diesen Urteilsspruch der göttlichen Vorhersehung betrifft, so weist die ehrwürdige Ayah

»Damit die Gläubigen nicht in Ungelegenheiten kommen sollen, wenn sie die Frauen ihrer Adoptivsöhne heiraten.« (Sure 33, 37)

welche eine wichtige Bestimmung des Gesetzes (Scharia) und eine Begründung von allgemeiner Bedeutung in einer allgemeingültigen, umfassenden Angelegenheit zum Inhalt hat, darauf hin, dass für den Fall, dass einer der Alten zu einem von den Jungen »mein Sohn« sagte, es sich hier nicht um einen Fall von »Sihar« handelt, also um einen Mann, der zu seiner Frau gesagt hat: »Du bist für mich gleich wie meine Mutter«, wodurch seine Frau für ihn haram (verboten) geworden und sein Rechtsverhältnis zu ihr sich geändert hat.

Und ferner liegt es innerhalb des Aufgabenbereichs eines Botschafters, wenn die Obrigkeit ihre Untergebenen, wenn die Propheten ihre Gemeinde in väterlicher Weise betrachten und anreden. Ja wäre es denn nun hinsichtlich ihrer menschlichen Identität für sie unangemessen, aus deren Mitte eine Frau zu ehelichen!?

kein Ton