Brief | Neunzehnter Brief | 192
(118-299)

Viertes Beispiel: Ibn Wahab *, der ein großer Imam war, berichtet: Einer der vierzehn Märtyrer der Schlacht von Badr, Mu’awwis Ibn Afra’, hatte mit Abu Dschehil gekämpft. Da schlug Abu Dschehil, dieser Elende, diesem Helden eine Hand ab. Der nahm sie mit der anderen Hand auf und lief zu dem Ehrenwerten Gesandten, mit dem Friede und Segen sei. Der Ehrenwerte Gesandte, mit dem Friede und Segen sei, setzte dessen Hand wieder zurück an ihre Stelle, bestrich sie mit seinem Speichel und sogleich trat auch die Heilung ein. Jener kehrte in die Schlacht zurück und kämpfte weiter, bis er schließlich fiel.

Desgleichen berichtet Imam Dschelil Ibn Wahab: In der selben Schlacht erhielt Hubeyb Ibn Jesaf einen solchen Schwertstreich auf seine Schulter, dass sie ihm entzwei gehauen wurde und sich eine fürchterliche Wunde öffnete. Der Ehrenwerte Gesandte, mit dem Friede und Segen sei, drückte dessen Arm jedoch mit seiner Hand wieder gegen die Schulter, blies darüber hin und sogleich trat die Heilung ein.*

Wenn nun auch diese beiden Ereignisse aus nur einer Quelle und auch nur ein einziges Mal berichtet werden, so kann man dennoch, da sie von einem solchen Imam wie Dschelil Ibn Wahab bestätigt werden und da sie sich in der Schlacht von Badr ereignet haben, die selbst wieder eine Quelle von Wundern ist, und da es noch viele andere Beispiele gibt, welche diesen beiden Ereignissen ähneln, sicherlich sagen, dass auch diese beiden Ereignisse als gesichert und tatsächlich geschehen gelten dürfen.

So sind es denn also vielleicht tausend Beispiele, die durch authentische Überlieferungen als gesichert gelten müssen, wo die gesegnete Hand des Ehrenwerten Gesandten, mit dem Friede und Segen sei, Heilung gebracht hat.

kein Ton