Blitz | Siebzehnter Blitz | 176
(163-203)

Wenn du sagst, dass es in dieser Welt ein Ding tatsächlich gibt, genügt es völlig, dieses Ding vorzuzeigen. Wenn du es aber bestreitest, indem du sagst, dass es das nicht gibt, musst du die ganze Welt erst durchsieben und dann vorzeigen, um dessen Nichtexistenz unter Beweis zu stellen. So geschieht es denn auf Grund dieses Geheimnisses, dass (der Versuch) der Leute des Unglaubens, eine Tatsache abzustreiten, vergleichbar ist (dem Versuch), ein Problem zu lösen, durch ein Nadelöhr zu schlüpfen oder einen Graben zu überspringen. Ob es tausend sind, ob es einer ist, ist einerlei, denn sie können einander nicht helfen. Weil hingegen diejenigen, die einen Beweis bringen, die »nefsu-l’emir« (das Herz der Dinge) betrachten, vereinigen sie sich in ihren Aussagen und ihre gegenseitigen Kräfte eilen einander zu Hilfe. Es ist, als wollten sie einen schweren Stein heben: je mehr Hände dabei zupacken, desto leichter wird es, ihn hochzuheben und desto mehr Kraft empfangen sie voneinander.

Siebente Notiz

Oh ihr elendiglichen Patrioten, die ihr mit Feuereifer die Muslime dazu aufstachelt, diese Welt (dunya) zu umarmen und sie einer ausländischen Industrialisierung mit ihrem Fortschritt zutreibt! Gebt Acht, dass ihr die Bande, mit denen gewisse Mitglieder dieses Landes an die Religion gebunden sind, nicht zerbrecht! Wenn jemandem auf eine so dumme Weise seine Bindungen an den Glauben wie mit Keulen blindlings zerbrochen worden sind, so wird dieser Glaubenslose im gesellschaftlichen Leben einen Schaden anrichten wie ein tödliches Gift. Denn da das Gewissen eines Renegaten vollständig verderbt ist, wird er zu einem Gift für das gesellschaftliche Leben. Daher kommt es, dass nach den Grundsätzen der Theologie »der Apostat das Recht auf sein Leben verwirkt hat, während ein Ungläubiger, wenn er zu den Schutzbefohlenen (dhimmi) gehört oder doch wenigstens seinen Frieden gemacht hat (und keine Apostat ist!) auch ein Recht auf Leben hat.« So lautet ein Grundsatz der islamischen Gesetzeslehre (Scharia). Auch ist nach der Rechtsschule der Hanefi das Zeugnis eines Kafir von den Leuten der Dhimmi durchaus rechtskräftig, wohingegen das Zeugnis eines Sünders zurückgewiesen wird. Denn (ein Renegat) ist ein Verräter.

kein Ton