Blitz | Siebzehnter Blitz | 196
(163-203)

Ursache war die göttliche Barmherzigkeit. Hätte der Mann nicht die Absicht gehabt, dir die Gabe zukommen zu lassen, würdest du sie in der Tat nicht empfangen haben und er wäre dann der Grund, der das Fehlen dieser Gabe verursachte. Doch infolge der obigen Regel, kann der Wunsch, zu schenken nicht der Grund für das Geschenk sein. Er kann nur eine von Hunderten von Bedingungen dafür sein.

Zum Beispiel: Einige derer, die unter den Schülern der Risale-i Nur (wie Husrev und Re?fet), welche die Gnadengaben Gottes des Gerechten empfangen hatten, haben Übereinkunft und Ursache miteinander verwechselt und sind deshalb ihrem Meister überaus dankbar gewesen. Doch Gott der Gerechte hat Seine Gabe – aus dem Unterricht am Qur’an ihren Nutzen ziehen zu können – die er ihnen erwiesen hat und die Gabe der Unterweisung, die Er ihrem Meister erwiesen hat, miteinander vereinigt und verbunden. So sagen sie: »Wäre unser Meister nicht gekommen, hätten wir diese Unterweisung nicht von ihm empfangen. So ist also seine Unterweisung der Grund für den Nutzen (den wir daraus gezogen haben).«

Ich aber sage: »Oh meine Brüder! Die Gnadengaben Gottes des Gerechten, die Er mir und euch erwiesen hat, sind gemeinsam angekommen. Der Grund für beide Gnadengaben ist Gottes Barmherzigkeit. Auch ich habe so wie ihr manchmal die Übereinkunft mit der Ursache verwechselt und viel Dankbarkeit gegenüber den Hunderten Schülern der Risale-i Nur mit ihren diamantenen Schreibfedern empfunden. Ich wollte dann sagen: »Wäre ich nicht für euch da gewesen, wie hätte dann gleich mir ein armer, halbgebildeter Mensch, diesen Dienst erweisen können?« Dann aber begriff ich, dass Er mir den Erfolg in meinem Dienst schenkte, nachdem ich euch mit meiner Feder diesen heiligen Dienst erwiesen hatte. Er hat beides miteinander verbunden. Sie waren aber nicht eine des anderen Ursache. Ich danke euch nicht; ich gratuliere euch aber. Und auch ihr solltet für mich beten und mir gratulieren, anstatt mir dankbar zu sein.«

Aus dieser vierten Fragestellung lässt sich nun verstehen, wie viele verschiedene Abstufungen der Gottvergessenheit es gibt.

Fünfte Fragestellung: Wollte man z.B. das Eigentum der Gemeinschaft einem einzelnen Menschen geben, so wäre das unrecht. Wollte in ähnlicher Weise jemand Hand an eine karitative Einrichtung legen, die doch der Gemeinschaft gehört, so tut er damit ein Unrecht. Wenn jemand in ähnlicher Weise dem Leiter oder Meister einer Gemeinschaft die Ergebnisse der Arbeit dieser Gemeinschaft, oder die Ehre, oder die Verdienste ihrer guten Werke zuschreiben wollte, so wäre das ein Unrecht sowohl gegenüber der Gemeinschaft als auch gegenüber dem Leiter oder Meister, denn es schmeichelt seinem Stolz und stärkt noch seinen Egoismus.

kein Ton