Brief | Sechzehnter Brief | 94
(83-102)

Sie haben ihnen danach die Ausweispapiere ausgehändigt, mich aber ohne Grund isoliert und, von ein, zwei Ausnahmen abgesehen, keinen Verkehr mit meinen Landsleuten zugelassen. Das heißt doch wohl, dass Ihr mich nicht zu Euren Untertanen und Volksgenossen zählt. Wie könnt Ihr da noch von mir erwarten, dass ich die Gesetze Eurer Zivilisation übernehmen werde? Die Welt habt Ihr mir zu einem Kerker gemacht. Von einem Mann, der im Kerker sitzt, kann man aber derartige Dinge nicht erwarten. Die Türe zur Welt habt Ihr mir verschlossen. Ich aber habe an die Pforten einer anderen Welt (ahiret) angeklopft. Gottes Barmherzigkeit hat mir aufgetan. Wie aber kann man von einem Mann, der schon an den Pforten jener Welt (ahiret) angeklopft hat, die doch so schwierigen Sitten und Gebräuche dieser Welt erwarten? Erst wenn Ihr mir meine Freiheit wiedergegeben und das Recht gegeben habt, wieder in meine Heimat zurückzukehren, erst dann mögt Ihr wünschen, dass ich Eure Sitten übernehmen solle...

Zweite Frage: Die Weltleute sagen zu mir: Wir haben ein offizielles Amt, dass dafür zuständig ist, über den Glauben (din) und die Wahrheiten des Islam zu unterrichten. Du aber, in wessen Vollmacht betreibst du denn religiöse Propaganda? Denn da du nun einmal zur Verbannung verurteilt worden bist, hast du auch kein Recht mehr, dich in diese Angelegenheiten einzumischen.

Meine Antwort: Das Recht und die Wahrheit unterliegen keiner Beschränkung. Wie kann man Glaube (iman) und Qur’an einer Beschränkung unterwerfen? Ihr könnt eure weltlichen Prinzipien und Gesetze einer Beschränkung unterwerfen. Doch die Glaubenswahrheiten und die Grundsätze des Qur’an können nicht nach Art der öffentlichen Angelegenheiten und gleich einem irdischen Geschäft, das man gegen Entgelt verrichtet, in eine Form gepresst werden. Denn diese Geheimnisse, die eine Gnadengabe Gottes sind, können nur reinen Herzens (niyet) empfangen werden. Diese Segnungen erlangt man nur, wenn man sich aus diesen irdischen Geschäften zurückzieht und nur dadurch, dass man über allen weltlichen (nefs) Genüssen nach Erlösung strebt. Darüber hinaus hat mich sogar Ihre eigene öffentliche Behörde, damals, als ich noch in meiner Heimat lebte, zum Prediger bestellt und anerkannt. Ich habe damals diese Predigerstelle angenommen, auf mein Gehalt aber verzichtet. Eine entsprechende Urkunde trage ich bei mir. Mit dieser Urkunde kann ich überall als Prediger oder Imam tätig werden. Denn meine Verbannung ist zu Unrecht erfolgt. Überdies sind ja all die Verbannten längst schon heimgekehrt und diese meine Urkunde hat Wert und Gültigkeit immer noch behalten.

Zweitens: Durch die Glaubenswahrheiten, welche ich niedergeschrieben habe, wollte ich nur unmittelbar meine eigene Seele (nefs) ansprechen. Ich habe nicht jedermann dazu eingeladen. Vielmehr suchen diejenigen, deren Seele (ruh) ihrer bedarf und deren Herzen verwundet sind nach diesen Heilmitteln im Qur’an und finden sie dort. Zu meinem Lebensunterhalt habe ich nur die Risala über die Auferstehung drucken lassen, und zwar noch vor der Einführung der neuen Schrift. Sie wurde auch von diesem ehemaligen Gouverneur (vali), der sich mir gegenüber ungerecht verhalten hat, geprüft. Doch blieb diese Risala unbeanstandet, weil er nichts darin finden konnte, was einer Kritik wert gewesen wäre.

kein Ton