Brief | Zweiundzwanzigster Brief | 380
(357-380)

Viertens: Der Mann, der ins Gerede gekommen ist, ist ein öffentlicher Sünder. D.h. er schämt sich nicht, Schlechtes zu tun, sondern rühmt sich sogar noch seiner üblen Taten, findet Geschmack an seinem Unrecht, begeht seine Schandtaten in aller Öffentlichkeit ohne sich dessen zu schämen.

So kann Zuträgerei in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt sein, wenn es ohne jeden bösen Unterton und nur um der Wahrheit und der guten Sache willen geschieht. Anderenfalls verzehrt Zuträgerei, so wie Feuer das Holz verzehrt, auch alle guten Werke.

Wer ein Ohrenbläser gewesen ist, oder einem solchen willig sein Ohr geliehen hat, der muss sagen


»Oh Allah verzeihe mir und dem, über den ich geklatscht habe!«

und danach, sobald er den Menschen sieht, über den er geklatscht hat, zu ihm sagen: »Bitte, trage mir nichts nach!*«

»Der Beständige ist der, der bleibt und besteht.«

Said Nursi

kein Ton