Brief | Zweiundzwanzigster Brief | 379
(357-380)

Dem Sinn dieser Ayah und dem einzelnen ihrer Worte entsprechend heißt das also, dass jede Art von Herabsetzung und Zuträgerei mit Herz und Verstand, aus Gründen der Menschlichkeit und aus Gewissensgründen, um der Natur und um des Volkes willen abgeschafft und verworfen werden muss. So siehst du denn nun, wie diese Ayah eine solche Schandtat kurz und prägnant, sechs Stufen hinunter, herabsetzt und sie auf wunderbare Weise in sechs verschiedenen Stufen verbietet.

Zuträgerei ist in den Händen der Leute von Feindschaft, Neid und Uneinsichtigkeit eine primitive Waffe, wie sie (von diesen Leuten) meistens verwendet wird. Ein Mann von Selbstachtung wird sich niemals dazu herabwürdigen, eine solch schmutzige Waffe zu verwenden. Darum sagte einmal ein berühmter Mann:

»Ich habe mich immer zu gut dafür gehalten, meinen Feind ins Gerede zu bringen. Ich habe mich niemals dazu erniedrigt, ihn mit Ehrabschneidung zu bestrafen. Verleumdung ist die Waffe der Schwachen, der Würdelosen und (der Leute von) niedriger Gesinnung.«

Zuträgerei besteht darin, dass ein Mensch, wäre er anwesend und könnte hören, was anderen über ihn zugetragen wird, das Übel aufnehmen und sich gekränkt fühlen würde. Hat jemand die Wahrheit gesagt, so nennt man dies Zuträgerei. Hat er eine Lüge verbreitet, so ist dies sowohl Zuträgerei als auch Verleumdung. Das ist dann eine doppelt hässliche Sünde.

Zuträgerei kann in einigen Ausnahmefällen erlaubt sein:

Erstens: Wer vor einem dafür zuständigen Mann eine Klage vorzubringen hat, damit er Hilfe erfahre und der Beklagte von Schuld und Sünde ablassen solle und deshalb aussagt, um sein Recht von ihm in Anspruch zu nehmen.

Zweitens: (Ein Beispiel als Anmerkung der Übersetzer: Ali möchte mit Mehmet zusammenarbeiten.) Der eine möchte sich bei dir über den anderen einen Rat holen. Wenn du ihm nun rein zu seinem Vorteil und ohne einen bösen Unterton sagst: »Arbeite nicht mit ihm zusammen! Du wirst dabei zu Schaden kommen.«

Drittens: Wenn jemand, nicht etwa um einen anderen zu beschimpfen oder ihn bloßzustellen, sondern zu dem Zweck, ihn zu beschreiben und vorzustellen, sagt: »Dieser lahmende Trinker ist da und da hingegangen.«

kein Ton