Blitz | Zehnter Blitz | 62
(58-70)

Doch Dank sei Gott, wurde Ustadh – wie er mir versichert hat – eingegeben, dass wir von Gottes Barmherzigkeit erhoffen dürfen, dass eine jede Minute dieser Krankheit (musibet) einem Tag des Dienstes und der Anbetung gleich kommt. Denn dieser Fehler unterlief mir nicht aus reiner Bosheit, vielmehr war dieser Wunsch in mir nur auf Grund eines Gedankens an das Jenseits entstanden.«

Der fünfte Fall betrifft Hakki Efendi.

Da er jetzt nicht hier ist, möchte ich ihn vertreten, so wie ich auch Hulusi vertreten habe und stellvertretend für ihn sagen: Während Hakki Efendi rechtschaffen seine Aufgabe als Schüler versah, kam ein sittenloser Landrat (kaymaqam). Um weder Ustadh noch sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen, verbarg er, was er geschrieben hatte. Ja er gab vorübergehend selbst seinen Dienst an der (Risala) Nuriye auf. Da empfing er plötzlich von der Hand der Göttlichen Liebe einen Schlag in Form eines Gerichtsverfahrens, das gegen ihn eröffnet wurde, demzufolge man ihn zu einer Geldbuße von Tausend Lira verurteilte. Ein Jahr lang hing diese Forderung über seinem Haupt, bis er endlich wieder hierher kam, wo wir uns dann trafen. Mit seiner Rückkehr nahm er seine Aufgaben als Schüler im Dienst am Qur’an wieder auf. Da wurde das Urteil, das dieser Schlag der Göttlichen Liebe gegen ihn gewesen war, wieder aufgehoben und er wurde frei gesprochen.

Später begann dann eine neue Aufgabe für die Schüler, nämlich eine Niederschrift des Qur’an auf ganz neue Art * abzufassen und auch Hakki Efendi bekam seinen Abschnitt zugeteilt. Er übernahm diesen Abschnitt und schulterte (seine neue Aufgabe) mit großem Ernst. Und er schrieb einen Abschnitt (djuz) recht schön, jedoch dazu gezwungen, sich um seinen Lebensunterhalt sorgen zu müssen, glaubte er, sich heimlich bei der Anwaltskammer einschreiben lassen zu müssen. Plötzlich bekam er schon wieder einen Schlag ins Gesicht. Er brach nämlich plötzlich seinen Finger, der den Bleistift hielt. Es würde ihm also nicht möglich sein, mit demselben Finger Anwaltsschriften abzufassen und zugleich den Qur’an abzuschreiben; so wurde er im übertragenen Sinne ermahnt. Da wir nicht wussten, dass er sich bei der Anwaltskammer hatte einschreiben lassen, waren wir über diesen Finger sehr erstaunt. Später wurde es klar, dass dieser so heilige und reine Dienst am Qur’an mit den eigens dafür bestimmten ganz besonders sauber gehaltenen Fingern es nicht erlaubt, (seine Hände) in anderer (Leute) Arbeit zu stecken. Wie dem auch sei... Der Überzeugung, dass Hulusi Bey darin mit mir übereinstimmt, habe ich an seiner Stelle für ihn gesprochen; und das gleiche gilt auch für Hakki Efendi. Sollte er mit mir als seinem Anwalt nicht zufrieden sein, möge er selber über die Ohrfeigen (die er bekommen hat) schreiben!

Der sechste Fall betrifft Bekir Efendi.

kein Ton