Brief | Dreiundzwanzigster Brief | 384
(381-390)

Zu Ihrer zweiten Frage: Da der Ausdruck »möge Gott mit ihm zufrieden sein« für die Gefährten des Propheten gebraucht wird, ist es dann angemessen, ihn auch für andere in dieser Bedeutung zu verwenden?

Antwort: Man kann hier »Ja« sagen, denn anders als das »mit dem Friede und Sein Segen sei«, was über den Ehrenwerten Gesandten ausgesprochen wird, ist die Hinzufügung »möge Gott mit ihm zufrieden sein« keineswegs charakteristisch für die Sahabis, sondern sollte vielmehr gebraucht werden für Persönlichkeiten wie die vier Imame (der Rechtsschulen), Abdulkadir el-Geylani, Imam-i Rabbani, Immam Ghasali, die sich wie die Sahabis auf der Stufe der großen Heiligen befinden, die man als die Nachfahren des Prophetentums bezeichnet, welche Gottes Zufriedenheit erlangt haben. Doch im Allgemeinen ist es der Brauch unter den Gelehrten, über die Sahabis: »Möge Gott mit ihm zufrieden sein!«, über die Gefährten der zweiten und dritten Generation: »Gott hab’ ihn selig!« und: »Möge Gott ihm vergeben!« über die folgenden Generationen und über die Heiligen, die Gottesfreunde: »Möge Gott sein Geheimnis heiligen!« zu sagen.

Zu ihrer dritten Frage: Hatten die großen Imame und Exegeten (mutschtehid) eine höhere Bedeutung oder hatten die Scheichs und Pole (qutb) der wahren Orden (tariqat) eine größere Bedeutung?

Antwort: Nicht alle Exegeten. Doch Abu Hanifa, Malik, Schafi und Ahmed Ibn Hanbal stehen über allen Scheichs und den Polen. Aber in gewisser Hinsicht haben einige wundertätige Pole, wie Scheich Geylani auf Grund ihrer besonderen persönlichen Eigenschaften (hususi Fazilet) eine besonders strahlende Position (maqam) inne. Dagegen sind die allgemeinen besonderen Eigenschaften (kulli fazilet)(gerade besonders charakteristisch) für die Imame (der Rechtsschulen). Zudem waren einige Persönlichkeiten (Sufis) in den Orden zugleich auch Exegeten. Doch deswegen sollte man nicht allen Exegeten einen höheren Vorzug (fadhl) vor den Polen einräumen. Doch lässt sich sagen, dass die vier Imame (der Rechtsschulen) die vorzüglichsten nach den Sahabis und dem Mehdi sind.

kein Ton