Brief | Neunundzwanzigster Brief | 541
(528-621)
Zweites Kapitel, zugleich zweite Abhandlung
Über den Heiligen Monat Ramadan

Nachdem am Ende des ersten Kapitels die Kennzeichen des Islam bereits kurz besprochen worden waren, soll nun im zweiten Kapitel ein Teil der Weisheiten des Heiligen Monats Ramadan behandelt werden, welcher das glänzendste und prächtigste aller Kennzeichen ist. Dieses Kapitel umfasst neun Abschnitte, in denen neun der sehr zahlreichen Weisheiten erklärt werden.

»Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Allbarmherzigen. Es war im Monat Ramadan, in dem der Qur´an herabgesasndt wurde, als Rechtleitung für die Menschen und als deutliche Zeichen für Rechtleitung und Unterscheidung.« (Sure 2, 185)

Erster Abschnitt:

Das Fasten im Monat Ramadan ist die erste der fünf Säulen des Islam. Es ist gleichzeitig eine der markantesten Äußerungen der islamischen Lebensart. Das Fasten im Monat Ramadan birgt viele Geheimnisse in sich, welche sowohl den Herrschaftsanspruch Gottes des Gerechten, als auch das soziale Leben des Menschen, als auch das persönliche Leben der Gläubigen, als auch eine Schule der Selbstdisziplin, als auch (eine Zeit der kraftvollen) Dankbezeigung für die von Allah erhaltenen Gaben.

Im Hinblick auf den Herrschaftsanspruch Gottes des Gerechten ist eine der vielen Weisheiten des Fastens die folgende:

Gott der Gerechte hat das Antlitz der Erde zu einer Tafel voller Gaben für die Menschen gemacht. Auf dieser Tafel bieten sich


»...von Orten, von denen er dies nicht erwartet hatte. (Sure 65, 3)«
kein Ton