Brief | Achtundzwanzigster Brief | 497
(477-527)

Dritter Punkt:Frage: Da du dich nun einmal auf den segensreichen und erleuchtenden Einfluss des Qur’an stützt, der auch noch die widerspenstigsten und hartnäckigsten Atheisten zu leiten vermag, was du ja auch tatsächlich tust, warum rufst du dann nicht diese aggressiven Leute in deiner Nähe zu Dir und leitest sie zum Glauben und auf den rechten Weg?

Antwort: Einer der wichtigsten Grundpfeiler des islamischen Gesetzes (Schari’a) lautet:

Das heißt: »Wer wissentlich mit einem Schaden einverstanden ist, den darf ich nicht lieben (shefqat) und mich für ihn einsetzen.«

So versichere ich denn gestützt auf die Kraft des Weisen Qur’an: »unter der Bedingung, dass jemand nicht allzu niederträchtig ist und nicht wie eine Schlange seine Freude daran hat, das Gift seines Irrglaubens überall zu verbreiten, auch noch den hartnäckigsten Ungläubigen in nur wenigen Stunden, wenn schon nicht zu überzeugen, so doch zum Schweigen zu bringen.« Jedoch zu jemandem über die Wahrheit zu sprechen, der in seinem Gewissen so tief hinab ins Bodenlose gefallen ist, zu einer Schlange in Menschengestalt, die einen solchen Grad der Heuchelei erreicht hat, dass sie ihren Glauben wissentlich an die Welt verkauft, dass sie wissentlich die Diamanten der Wahrheit gegen diese schmutzigen und gefährlichen Glasscherben eintauscht, ist ein Mangel an Respekt gegenüber dieser Wahrheit. Das gleicht dem Sprichwort:

»...als wollte man Perlen um den Hals der Kühe hängen.«

Denn diejenigen, welche diese Dinge tun, haben die Wahrheit schon oft aus der Risale-i Nur vernommen und versuchen nun diese Wahrheit wissentlich im Interesse ihres Irrglaubens zu widerlegen. Solche Leute schöpfen wie die Schlangen Freude aus ihrem Gift.

Vierter Punkt: Die Behandlung, die ich sieben Jahre lang erfahren habe, war rein willkürlich und außerhalb des Gesetzes. Denn die Gesetze für die Verbannten, die Kriegsgefangenen und die Strafgefangenen sind eindeutig. Sie können nach dem Gesetz sich mit ihren Verwandten treffen und sie werden nicht daran gehindert, einander zu schreiben. In jedem Land und in jedem Volk sind Dienst, Anbetung und Gehorsam gegenüber Gott vor allen Belästigungen geschützt. Andere, gleich mir (in der selben Lage), blieben mit ihren Verwandten und mit ihren Freunden zusammen. Sie wurden weder daran gehindert, zu schreiben, noch Neuigkeiten mit ihnen auszutauschen, noch sich frei umher zu bewegen. Mich hat man behindert. Ja man hat mich sogar in der Moschee (belästigt) und vom Gebet abgehalten.

kein Ton